Ortsbeirat Darsberg
 

 

Übergabe Skulptur Alte Viehwaage durch Ortsvorsteher Ralf Edelmann im Rahmen des offiziellen Festaktes am 20. September 2008 

Sehr geehrter Herr Landrat Wilkes
sehr geehrter Herr Bürgermeister Petri,
sehr geehrte Vertreter auf Bundes-, Landes- und Kreisebene,
verehrte Vertreter der städtischen Gremien,
sehr geehrte Gäste, 

Frei interpretiert lautet der Kerngedanke der Dorferneuerung „Altes erhalten  -  Neues schaffen“. Nachdem alle bisherigen Ausführungen auf das in Darsberg im Zuge der Dorferneuerung neu entstandene gerichtet waren, möchte ich nun unsere Aufmerksamkeit auf etwas im ursprünglichen Sinne „Altes“ richten. Als ehemals landwirtschaftlich geprägtes Dorf war in Darsberg die Alte Viehwaage fester Gebäudebestandteil des Ehemaligen Schulhauses und bis Mitte der 80’er Jahre wesentlicher Teil des wirtschaftlichen Lebens. Ihrer Funktion beraubt musste die Alte Viehwaage in Folge der nur begrenzten Grundstücksgröße dem Anbau des neuen Dorfgemeinschaftshauses weichen. 

Dank dem eigenständigen Engagement unseres Darsberger Mitbürgers Herrn Daniel Richter ist es gelungen, den wertvollsten Teil dieser Viehwaage - der so genannte Viehwaagenkopf - in mühsamer Kleinarbeit als Skulptur umzuarbeiten und somit als etwas „Altem im Neuen“ auf Dauer der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Symbol der Waage gilt hinlänglich als Ausdruck des Rechts, aber auch des Ausgleiches - und letztlich als Sinnbild eines harmonischen Miteinanders. Möge diese Skulptur den zukünftigen Nutzern des Dorfgemeinschaftshauses Darsberg als auch uns allen in Würde, gegenseitiger Achtung und Toleranz den Weg zu einer lebendigen Dorfgemeinschaft in Einheit und Vielfalt weisen. 

Bevor wir nun zur Enthüllung der Skulptur schreiten, möchte ich mich an dieser Stelle auf das herzlichste bei Herrn Richter bedanken. Nur der Fachmann kann erahnen, wie viel Zeit und handwerkliches Geschick in diese Arbeit eingeflossen sind. Ich denke, der mit der Skulptur verbundene Anspruch ist in Anbetracht des gelungenen Ergebnisses mehr als berechtigt.