Hunde in Feld und Flur - Eine Frage des respektvollen Umganges von Tier und Mensch

Hunde in Feld und Flur – Eine Frage des respektvollen Umgangs von Tier und Mensch

Feld und Flur – Freizeitareal oder Existenzgrundlage für Landwirte. Kein Widerspruch in sich. Aber nur, solange seitens aller Beteiligter geltende Regeln eingehalten werden. Daher zu Beginn der anstehenden Freiluft-Saison der Aufruf an alle Hundebesitzer, für einen respektvollen Umgang von Tier und Mensch Sorge zu tragen.

Auch in Darsberg. Im Dorfgebiet bislang allerorts präsent: Hundekot auf öffentlichen Freiflächen, Gehwegen, Hofeinfahrten oder Vorgärten. Ein Tatbestand nahezu der Vergangenheit. Dank einer kontinuierlichen Aufklärung (s. entsprechende Veröffentlichungen unter www.darsberg.com, Rubrik Archiv 2008 sowie 2013) sowie der Vorbildfunktion von immer mehr Darsberger Hundebesitzern hat sich das inner dörfliche Bewusstsein merklich zum Besseren gewandelt. So stellt das Mitführen einer der Entsorgung dienenden Plastiktüte für jeden verantwortlich handelnden Darsberger Hundebesitzer heute eine Selbstverständlichkeit dar!

Nicht so in Feld und Flur. Die Beobachtungen der vergangenen Tage und Wochen, auch hinsichtlich von nicht in Darsberg heimischen Hundebesitzern, zeugen vom Gegenteil. Der Hundebesitzer zahlt jährlich seine Hundessteuer. Er erwirbt hierdurch jedoch keinen Freibrief, weder öffentliche noch private Flächen verschmutzen noch Zweck entfremden zu dürfen. Gerade landwirtschaftliche Nutzflächen sind keine Spielwiese für Herrschen / Frauchen und Hund. Sie dienen im Sinne der Kreislaufwirtschaft der Erzeugung hochwertiger Lebensmittel oder sind der Beweidung durch Pferde oder Schafe vorbehalten. Ein Betreten während der Nutzzeit ist daher grundsätzlich verboten.

Hundkot im Dorfgebiet ist ärgerlich. Auf der grünen Wiese kann er zur Gefahr werden. Gerade jetzt, wo der erste Grünschnitt ansteht bzw. in vollem Gange ist. Wie durch wissenschaftliche Studien umfänglich belegt, führt mit Hundekot kontaminiertes Futter bei Kühen nachweislich zu einer erhöhten Abortrate. Neben der Tiergesundheit sind auch die damit verbundenen ökonomischen Folgen (Verlust des Tieres, Tierarztkosten) gravierend. Auch der im Spiel mit dem Vierbeiner gedankenlos geworfene Stock oder sonstiges zurück gelassenes Tierspielzeug kann für den betroffenen Landwirt teuer werden. Zum Einsatz kommen hoch technisierte und somit Kapital intensive Maschinen. Jeder Stillstand, gerade in Anbetracht einer Wetter kritischen Situation, hohe Reparaturkosten, aber auch die Entwertung kontaminierter Winterfutterbestände belasten die Ertragslage der betroffenen Landwirte zusätzlich. Auch kommt es nicht selten vor, dass Hunde trotz Begleitung freilaufend Rehe gejagt oder arglose Spaziergänger in Angst und Schrecken versetzt haben. Daher auch hier die Bitte an alle Hundebesitzer: Bleiben sie mit ihren Hunden auf den entsprechend präparierten Feld- und Waldwegen und führen sie ihre Tiere ordnungsgemäß an der Leine.

Aus gegebenem Anlass der ausdrückliche Hinweis erneut an alle Hundebesitzer: Jeder Verstoß gegen vorstehend angeführte Tatbestände stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche entsprechend geahndet werden kann! Unabhängig hiervon können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein respektvoller Umgang von Tier und Mensch sowohl im Dorfgebiet als auch in Feld und Flur ist letztlich auch im Interesse der Hundebesitzer selbst angezeigt! Der Landesbauernverband Baden-Württemberg e.V. hält unter seiner Internet Adresse (www.lbv-bw.de) neben einem Knigge für Feld und Flur auch eine Informationsbroschüre für Hundebesitzer zum kostenlosen Herunterladen bereit.

Ralf Edelmann
-Ortsvorsteher-

(Quelle:  www.baeuerinnentreff.de / www.comic-now.de)