Der Gemeindewahlleiter

der Stadt Neckarsteinach

Bekanntmachung

Betr.: Ortsbeirat Darsberg

hier: Nachrücken gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz

Die unter lfd. Nr. 2 des Wahlvorschlages der Bürgerliste Darsberg aufgeführte Bewerber Herr Boris Emmerich, wohnhaft Am Rösenbrunnen 1, 69239 Neckarsteinach, hat das Mandat im Ortsbeirat am 10.07.2007 niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 1 und 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich hiermit fest, dass der unter lfd. Nr. 7 des Wahlvorschlages der Bürgerliste Darsberg aufgeführte Bewerber Matthias Meßmer, Gartenstraße 6a, 69239 Neckarsteinach, zum 11.07.2007 nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung beim Gemeindewahlleiter schriftlich Einspruch einreichen. Der Einspruch kann auch beim Gemeindewahlleiter im Rathaus Neckarsteinach zur Niederschrift erklärt werden.

Neckarsteinach, den 16.07.2007

gez.

Matthias Merscher