Der Gemeindewahlleiter

der Stadt Neckarsteinach

 

Bekanntmachung 

 

Betr.:     Ortsbeirat Darsberg

hier:      Nachrücken gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz 

 

Die unter lfd. Nr.9 des Wahlvorschlages der Bürgerliste Darsberg aufgeführte Bewerberin Frau Christine Sczepanski, wohnhaft Greiner Straße 8, 69239 Neckarsteinach, hat ihr Mandat im Ortsbeirat Darsberg zum 08.09.2008 niedergelegt. 

Gemäß § 34 Abs. 1 und 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich hiermit fest, dass der unter lfd. Nr. 10 des Wahlvorschlages der Bürgerliste Darsberg aufgeführte Bewerber Jörg Suhm, Neckarsteinacher Straße 27, 69239 Neckarsteinach, zum 09.09.2008 nachgerückt ist. 

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung ab beim Gemeindewahlleiter schriftlichen Einspruch einreichen. Der Einspruch kann auch beim Gemeindewahlleiter im Rathaus Neckarsteinach zur Niederschrift erklärt werden. 

Neckarsteinach, den 09.09.2008 

gez.

Matthias Merscher