Ortsbeirat Darsberg - Protokoll der 9. Sitzung vom 30.10.2015

Protokoll der 9. öffentlichen Sitzung vom 30.10.2015

Tagesordnung

1.  Eröffnung und Begrüßung
2.  Mitteilungen
     a)  Ortsvorsteher
     b)  Magistrat
3.  Erledigungsliste
4.  Haushaltsmittel 2016
5.  Anfragen

 

1.      Eröffnung und Begrüßung

Ortsvorsteher Ralf Edelmann eröffnete um 20:00 Uhr die neunte öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Darsberg (OBR DA). Anwesend waren:

Ortsbeirat:

Ralf Edelmann

 

Holger Ludwig  (bis 20:40 Uhr)

 

Thomas Merz

 

Matthias Meßmer

 

Arndt Schmitt

 

 

Schriftführer:

Ralf Edelmann

Stadtverordnetenvorsteher Ralf Kern
Bürgermeister Herold Pfeifer
Stadtverordnete Patricia-Christine Schüssler

Entschuldigt sind die Ortsbeiräte Daniel Richter sowie Herbert Woller.

Die Einladung zur Sitzung ist frist- und formgerecht erfolgt. Die Beschlussfähigkeit der Sitzung wurde festgestellt. Einwände gegen das Protokoll der letzten Sitzung wurden keine vorgebracht. Eine Änderung / Ergänzung der Tagesordnung wurde nicht beantragt.

 

2.      Mitteilungen

a)  Ortsvorsteher

Allgemeine Informationen:
-   Ortsvorsteher Ralf Edelmann berichtet, dass am Ortseingang Darsberg im Bereich des Regenüberlaufbeckens (RÜB) eine Baumaßnahme in Gestalt einer Geländemodellierung vorgenommen wurde. Hierbei handelt es sich um eine streckenweise Entdolung des in diesem Bereich in einem Kanal verlaufenden Bittersbach. Die Verdolung selbst wurde Ende der 60’er Jahre vorgenommen, um im Zuge der Baumaßnahme Freiherr-vom-Stein Schule ausreichend Platz für Erdaushub zu schaffen. Da es sich hierbei, nach allgemein anerkannter Auffassung, um einen Eingriff in den natürlichen Verlauf des Bittersbach gehandelt hat, wurde Anfang der 90’er Jahre im Zuge der Erschließung des Baugebietes Am Rösenbrunnen eine Entdolung des betreffenden Teilstückes als zu erbringende Ausgleichsmaßnahme festgeschrieben. Die Maßnahme einer renaturierenden Entdohlung des betreffenden Teilstückes wurde als Bestandteil des Landschaftsplanes somit zur Pflichtaufgabe der Stadt Neckarsteinach. Des Weiteren unterliegt nach § 25 Hessisches Wassergesetz die Unterhaltung eines Gewässers 2. und 3. Ordnung auch bei nur temporärer Wasserführung, wie im Falle des Bittersbach, dem kommunalen Verantwortungsbereich. Aus den angeführten Gründen ist eine finanzielle Förderung einer renaturierenden Entdolung über das Programm Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz somit ausgeschlossen. Die Verdolung liegt mittlerweile mehr 45 Jahre zurück. In Anbetracht der Gefahr von Undichtigkeit, Verstopfung oder gar der Rohrzersetzung war Handlungsbedarf angezeigt, da auch negative Folgewirkungen auf das RÜB selbst nicht auszuschließen sind. Das Bauamt der Stadt Neckarsteinach / Herr Werner Hildwein hat über mehrere Jahre versucht, über die Möglichkeit eines Flächentausches für die Stadt Neckarsteinach entsprechende Fördermittel zu erschließen. Die entsprechenden Bemühungen waren jedoch mit unterschiedlicher Begründung ergebnislos. Als Pflichtaufgabe mit Handlungsbedarf wurde die Maßnahme Entdolung / Renaturierung Bittersbach letztlich in den Haushalt der Stadt Neckarsteinach für das Jahr 2015 aufgenommen. Als Vorleistung hinsichtlich der Durchführbarkeit der Maßnahme wurde im Jahre 2011 unter Beteiligung des Bauamtes der Stadt Neckarsteinach (Werner Hildwein) sowie des OBR DA (Ralf Edelmann, Thomas Merz) eine Bodenuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurden im Bereich des betreffenden Areals acht Bohrproben bis zu einer Tiefe von einem Meter entnommen. Gemäß Bohrprotokoll vom 4. März 2011 war / ist von einer Kontamination des betreffenden Erdreiches nicht auszugehen. Auf Anraten der Unteren Wasserbehörde wurde die Maßnahme in zwei Teilschritte unterteilt. Danach werden im Jahre 2015 die Arbeiten zur Geländemodellierung vorgenommen, während der eigentliche Anschluss des Wasserlaufes erst 2016 erfolgt. Grund hierfür ist die Vermeidung einer zu erwartenden Erosion mittels Bewuchs sowie eigendynamischer Verfestigung des Bachbettes.

Die Arbeiten zur Geländemodellierung wurden im Zeitraum 6. bis 10. August 2015 durch die Firma Klaus Schmitt in Abstimmung mit dem Bauamt der Stadt Neckarsteinach sowie dem OBR DA erbracht. Vorgabe des OBR DA hierbei war, den Anschluss Wasserableitung Steilstück Am Haidenberg in funktionaler Weise bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Am 13. August 2015 wurde die neugestaltete Fläche im Bereich des RÜB durch Landwirt Julius Schmitt maschinell zur Neueinsaat vorbereitet. In Wertschätzung der Arbeit des OBR DA erfolgte diese Leistung als ehemaliger Ortsbeirat unentgeltlich. Die Neueinsaat der modellierten Bach- und Böschungsbereiche (500 – 600 qm) selbst erfolgte am 10. September 2015 durch das Bauamt der Stadt Neckarsteinach / Werner Hildwein mit Unterstützung des OBR DA / Ralf Edelmann zum Ablesen der aufgeworfenen Steine. Noch aus steht für das Jahr 2015 eine Pflanzaktion verschiedener Arten von Weidegewächsen (Bruchweiden, Korbweiden, etc.) zur Erosionsvermeidung sowie im Jahre 2016 der Anschluss des Wasserlaufes.

Da keine Förderung auch keine offizielle Abnahme. Dennoch fand am 19. August 2015 eine Begehung der Ausgleichsmaßnahme Entdolung Bittersbach durch die Obere Wasserbehörde (RP Darmstadt, Herr Schmitt) als auch die Untere Wasserbehörde (Kreis Bergstraße, Herr Kraus, Frau Schäfer) im Beisein von Herrn Werner Hildwein als Vertreter des Bauamtes der Stadt Neckarsteinach sowie Ralf Edelmann als Vertreter des OBR DA statt. Die fachliche Bewertung der Umsetzung der Maßnahme Entdolung Bittersbach sowohl aus strategischer als auch operativer Sicht war unisono mehr als positiv. Insbesondere wurde die ökologisch umsichtige, als auch menschlich sowie institutionell einvernehmliche Vorgehensweise von Herrn Werner Hildwein als Vertreter der Stadt Neckarsteinach mit besonderem Lob bedacht. Der OBR DA kann sich dieser Einschätzung nur ausdrücklich anschließen. Ohne die konstruktive wie auch beharrliche Vorarbeit und Planung durch Herrn Hildwein wäre dieses, aufgrund der exponierten Lage gestalterisch anspruchsvolle Projekt so erfolgreich als auch harmonisch nicht umzusetzen gewesen. Dank an dieser Stelle gebührt auch Herrn Peter Müller, der bereits bisher den Abfluss der Entwässerung Steilstück Haidenberg in Eigenregie frei gehalten hat und auch weiterhin freihalten wird, sowie das Projekt Entdolung Bittersbach mit sachkundigem Rat begleitet hat.

-    Im Rahmen der konzertierten Aktion Trauerhalle Darsberg steht im Jahre 2015 der Austausch der restlichen beiden Außentüren an. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt der Stadt Neckarsteinach für das Jahr 2015 eingestellt. In Absprache mit dem OBR DA wurde der Auftrag zwischenzeitlich an die Fa. Motsch aus Neckarsteinach vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgte auf Grundlage des vorliegenden Angebotes aus dem Jahre 2014, aufgrund dessen in einem ersten Schritt bereits drei Lichtbänder, drei Kellerfenster sowie eine Außentür ausgetauscht wurden. Nach gegenwärtigem Produktions- respektive Lieferstand ist der Austausch der beiden Außentüren für die 46. KW eingeplant.

-    Zielsetzung der Umgestaltung des Abfallcontainers auf dem Friedhof Darsberg ist die Schaffung eines abgetrennten Bereiches zur Aufnahme der vorgehaltenen fünf Abfalltonnen, des Behälters für Splitt sowie einer Abfallbox für Kränze und saisonale Abfälle. Neben einer Steigerung der Funktionalität wird hierdurch vor allem die Anmutungsqualität maßgeblich erhöht, da in Zukunft weder die Abfalltonnen noch der Behälter für Splitt sich in direkter Sichtachse zum Eingang befinden. Zur Konkretisierung einer entsprechenden Planung wurde hierzu am 2. September 2015 unter Beteiligung des Bauamtes der Stadt Neckarsteinach (Roland Hagendorn, Gisela Kunz), des Bauhofes (Kurt Weber) sowie des OBR DA (Ralf Edelmann) ein Vor Ort Termin abgehalten. Als generelles Anforderungsprofil wurde hierbei festgelegt: Erhaltung der Sandsteinmauer als Abgrenzung; Realisierung eines Durchbruches zur Schaffung einer Zugangsmöglichkeit; Verwendung der anfallenden Sandsteine zur Ergänzung der Mauer Richtung Wiese; Niveau gleiche Pflasterung der Abstellfläche zum Weg Friedhof (stufenloser Zugang, effizientere Leerung der Abfalltonnen); Schaffung eines Sichtschutzes in Form eines lebenden Zaunes analog der Einzäunung. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von Euro 1.500 sind im Haushalt der Stadt Neckarsteinach für das Jahr 2015 eingestellt. Die erforderlichen Pflastersteine sind als Bestand Bauhof vorhanden. Die Umsetzung der Maßnahme hat bereits begonnen. Eine Fertigstellung wird bis zum Ende des Kalenderjahres 2015 angestrebt.

-    Am Montag, den 21. September 2015 wurde durch das Bauamt der Stadt Neckarsteinach / Herr Werner Hildwein im Beisein von Ortsvorsteher Ralf Edelmann in Darsberg eine Kontrolle des kommunalen Baumbestandes durchgeführt. Neben der aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlichen Entastung einzelner Bäume wurde hierbei festgestellt, dass die Dorflinde auf dem Dorfplatz eine massive Aufplatzung im Stammbereich aufweist. Dies ist erfahrungsgemäß auch der Grund für das nur bedingt zufriedenstellende Wachstum während der vergangenen nahezu 11 Jahre. Die Dorflinde wurde im Zuge der Umgestaltung des Dorfplatzes im Jahre 2004 gepflanzt. Als ausdrücklicher Wunsch der im Rahmen der Dorferneuerung abgehaltenen Dorfwerkstätten trägt sie maßgeblich zur Identitätsbildung der Dorfgemeinschaft bei. Ein kurz- bzw. mittelfristig zu erfolgender Austausch der Dorflinde bedarf der Abklärung.

-    Wie der Berichterstattung des NABU-Gruppe Hessisches Neckartal e.V. im Mitteilungsblatt der Stadt Neckarsteinach vom 29. Oktober 2015 zu entnehmen, zeigt die Aktion zur dauerhaften Ansiedlung von Turmfalken in Darsberg großen Erfolg. Der an der Scheune Anwesen Ralf Edelmann im Jahre 2013 angebrachte Freisitz wurde gut angenommen. Nachdem im Jahre 2014 bereits vier Jungfalken hieraus hervorgegangen sind, war das Ergebnis im Jahre 2015 mit sieben Jungfalken mehr als erfreulich (Durchschnitt fünf +/-). Der Dank des OBR DA gebührt hierbei stellvertretend für die NABU-Gruppe Hessisches Neckartal e.V. den Herren Erwin Binder, Andreas Quell sowie Siegfried Schregle, deren tatkräftigem Einsatz Darsberg dieses jedes Jahr auf Neue beeindruckende Naturerlebnis zu verdanken hat.

-    Die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses (DGH) Darsberg seitens der Darsberger Vereine bzw. Kirchen gestaltet sich auch im Jahre 2015 mehr als erfreulich. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Nutzung des DGH durch den Sportverein 1949 e.V. Darsberg als auch die Evangelische Kirchengemeinde. In Bezug auf eine Privatnutzung des DGH Darsberg liegen für das Jahr 2015 aktuell 14 kostenpflichtige Belegungsanfragen vor (9 x Darsberg, 5 x Kernstadt; 2014 insgesamt 10 bei 8 x Darsberg, 2 x Kernstadt). Dies ist zugleich die höchste Anzahl von Privatnutzungen in einem Jahr. Mit Stand 31. Dezember 2015 wurden im DGH Darsberg seit seiner Einweihung am 20. September 2008 insgesamt 71 Privatnutzungen abgehalten. Die Teilnehmerzahl je Festivität betrug durchschnittlich 40 Personen. Das Zusammenspiel bei der Belegungsvergabe zwischen den betreffenden Abteilungen der Stadt Neckarsteinach und dem Gebäudebeauftragen als Ansprechpartner vor Ort erfolgt weiterhin problemlos.

-    Hinsichtlich aller vorstehend nicht explizit aufgelisteten Darsberger Ereignisse administrativer, politischer als auch kultureller Art verwies Ortsvorsteher Ralf Edelmann auf die im Mitteilungsblatt der Stadt Neckarsteinach / unter www.darsberg.com eingestellten Veröffentlichungen.

 

Chronologischer Rückblick:
-    Ortsvorsteher Ralf Edelmann beschränkte sich im Rahmen seiner Ausführungen auf nachstehend erfolgreich absolvierte Veranstaltungen:

- 16. August 2015

Darsberger Dorffest 2015
Programm: Ökumenischer Gottesdienst, Traktorausstellung, Kinderprogramm, Carlo and Friends, etc.

 

Bewertung: Trotz feuchter Witterung großer Erfolg (Gäste / Erlös).
Der Erlös findet für Projekte der IGD Verwendung.

-    Ortsvorsteher Ralf Edelmann dankte allen Darsberger Gruppierungen, Vereinen und kirchlichen Organisationen, welche das Darsberger Dorfleben in entsprechender Weise bereichert haben.

 

Termine:


- 11. November 2015

Martinsumzug Darsberg (18:00 Uhr; Dorfplatz Darsberg)
Anmerkung: Aufgrund der positiven Erfahrungen des Jahres 2014 findet auch in diesem Jahr der Abschluss des Martinsumzuges auf dem Dorfplatz statt.

- 15. November 2015

Volkstrauertag (10:30 Uhr Stilles Gedenken / Kranzniederlegung Friedhof Darsberg; 11:00 Uhr zentrale Gedenkfeier in Neckarhausen).

- 5. Dezember 2015

Seniorenfeier Stadt Neckarsteinach (15:00 Uhr; Bürgerhaus Zum Schwanen / Abfahrt Darsberg 14:30 Uhr Dorfplatz).
Ansprechpartner OBR DA: Ralf Edelmann.

- 6. Dezember 2015

Darsberger Weihnachtsmarkt mit anschließendem Konzert in der Darsberger Kapelle (Heut ist Niklaus Abend da – Flötenklänge zum Zuhören und Mitsingen). Die Eröffnung erfolgt wie immer durch den Projektchor Darsberger Weihnachtsmarkt gemeinsam mit den Neckarsteinacher Hoheiten.

- 20. Dezember 2015

Krippenspiel der Evangelischen Kirchengemeinde (11:00 Uhr; DGH Darsberg).

- 6. März 2016

Kommunalwahl in Hessen
Anmerkung: Deadline für die Einreichung eines Wahlvorschlages zur Wahl des OBR DA ist der 28. Dezember 2015, 18:00 Uhr).

-    In der Zeit von Freitag, den 6. November 2015 bis Montag, den 23. November 2015 findet keine Sprechstunde der Verwaltungsstelle Darsberg statt.

 

b)  Magistrat

Allgemeine Informationen:
-    Bürgermeister Herold Pfeifer teilt mit, dass der Magistrat der Stadt Neckarsteinach gemäß § 25 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz für die Kommunalwahl am 6. März 2016 Herrn Hauptamtsleiter Matthias Merscher zum besonderen Wahlleiter und als Stellvertreter Herrn Ordnungsamtsleiter Marco Skarke bestellt hat.

-    Bürgermeister Herold Pfeifer berichtet des Weiteren, dass am Freitag, den 9. Oktober 2015 das Etablissement in der Greiner Straße 24 wieder eröffnet hat. Dies war der Verwaltung nicht bekannt. Aufgrund des Tatbestandes, dass das Etablissement längere Zeit geschlossen war, handelt es sich faktisch um eine Neueröffnung. Da sich die Rechtsprechung zur BauNVO zwischenzeitlich geändert hat und hiernach u.a. die Ausübung der Prostitution im Dorfgebiet verboten ist, wurde die Bauaufsicht beim Kreis Bergstraße davon in Kenntnis gesetzt.

-    Bürgermeister Herold Pfeifer gibt die Einladung zum Beratungsgespräch zur Haushaltspolitik der Stadt Neckarsteinach bekannt. Das Gespräch findet am Dienstag, den 10. November 2015 ab 10:00 Uhr im Ministerium des Inneren und für Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12, Konferenzraum II im Erdgeschoss des Hauptgebäudes in Wiesbaden statt. Er bittet um Rückmeldung bis zum 30. Oktober 2015, wer teilnehmen möchte.

-    Bürgermeister Herold Pfeifer teilt mit, dass der Magistrat die Verwaltung der Stadt Neckarsteinach beauftragt hat zu prüfen, ob und in welcher Form auf dem Friedhof in Darsberg ein Ruhehain geschaffen werden kann. Hierzu bittet er Ortsvorsteher Ralf Edelmann das gemeinsam mit dem OBR DA diesbezüglich entwickelte Konzept vorzustellen.

 

Ortsvorsteher Ralf Edelmann - Präsentation Baumfeld zur Urnenbestattung Friedhof Darsberg

Vorgeschichte
Der OBR DA hat sich bereits im Jahre 2012 im Rahmen der Verabschiedung seines Ziel- und Handlungskonzeptes (ZHK) für die Legislaturperiode 2011 – 2016 mit der Etablierung neuer Bestattungsformen auf dem Friedhof Darsberg beschäftigt. Parallel hierzu wurden und werden aktuell auf Seiten der Stadt Neckarsteinach in Bezug auf den Friedhof Neckarsteinach Überlegungen zur Schaffung eines Ruhehains angestellt. Eine Unterdeckung im Bereich Friedhöfe erfordert des Weiteren im Jahre 2016 die Neukalkulation der Friedhofsgebühren sowie den Erlass einer entsprechenden Satzung. Wann, wenn nicht jetzt, ist der Zeitpunkt besser geeignet, um aus Sicht des OBR DA gemeinsam mit der Bauamt der Stadt Neckarsteinach eine ganzheitliche, auch die Belange aber auch Chancen des Friedhofes Darsberg einbeziehende Vorgehensweise zu erarbeiten.

Zielsetzung
Die seitens des OBR DA mit der Etablierung neuer Bestattungsformen auf dem Friedhof Darsberg verfolgte Zielsetzung lässt sich wie folgt untergliedern:
1) Schaffung / Vorhaltung einer den Anforderungen der Zeit entsprechenden
Bestattungsmöglichkeit in Gestalt von Urnen Reihengräbern (anonym / nicht anonym)
= Lokale Antwort auf Friedwald Effekt
2) Hierdurch Verhinderung der Abwanderung örtlicher Bestattungen
= Zu erwartende Nachfrage / Akzeptanz, da Angebot direkt vor Ort
(≠ Belegung / Leerstand Urnen-Stelen Neckarhausen)
3) Erhöhung des Kosten-Deckungsgrades des Friedhofes Darsberg
= Generierung zusätzlicher Einnahmen bei vertretbarem Investitionsvolumen.

In Anbetracht der Bestrebungen der politischen Gremien der Stadt Neckarsteinach zur Haushaltskonsolidierung lautet die übergeordnete Zielsetzung daher wie folgt: Lieber heute mittels zeitgemäßer Bestattungsangebote Einnahmen generieren, als erst in 30 Jahren (solange beträgt in Darsberg die längste Liegedauer) auf Kosteneinsparungen durch Schließung der Stadtteilfriedhöfe zu hoffen.

Planung
Der durch den OBR DA gemeinsam mit dem Bauamt der Stadt Neckarsteinach erarbeitete Gestaltungsvorschlag beinhaltet nachstehende Tatbestände (s. hierzu auch die als Anlage beigefügte Grobplanung):
- Lage: Grünstreifen entlang Hauptweg (Erschließung)
- Gestaltung: Lebender Zaun (U-Form) als Abgrenzung Richtung Straße (Einzäunung), Wasserstelle (neu), Abfallbereich
- Struktur: Einbeziehung der vorhandenen drei Linden als strukturierendes Element (Heilige Dreifaltigkeit)
- Aufteilung: Zwei Urnenfelder, ein zentraler Bereich (Information / Kommunikation)
- Sandstein-Stele (zentraler Bereich) zur Anbringung (im Stadtgebiet) standardisierter Namensschilder (sofern gewünscht)
- Vorgabe einer Ablagemöglichkeit für Blumen (Bereich Sandstein-Stele)
- Neugestaltung Stellplatz Bank (Sandsteinpflaster, neue Bank)

Investitionsbedarf
Das hinsichtlich der Umsetzung projektierte Investitionsvolumen beläuft sich auf ca. Euro 4.000. Der Kostenvorteil liegt, wie nachstehend dargelegt, in der pragmatischen Herangehensweise.
- Keine separate Erschließung und somit Overhead Kosten, die durch keine direkt zu zurechnenden Einnahmen gedeckt sind.
- Einbeziehung gegebener Gestaltungselemente in Form der Baumgruppe Heilige Dreifaltigkeit als auch der vorhandenen Einzäunung.
- Nutzung vorhandener Ressourcen wie der Sandstein-Stele als Bestand des Bauhofes (lediglich Aufarbeitung, keine Neubeschaffung).

Kosten-Nutzen Relation
Einmessung:
- Ruhefeld 1 (hinterer Bereich)
L x B = 600 x 300 / 250 cm (konischer Verlauf)
- Ruhefeld 2 (Eingangsbereich)
L x B = 600 x 190 / 180 cm (konischer Verlauf)
Unter der Annahme, dass ...
- Fläche je Urne = 30 x 30 cm
- Abstand je Baum 150 cm (konservativer Ansatz)
- Ruhefeld 1: B = durchgehend 210 cm
- Ruhefeld 2: B = durchgehend 120 cm
… ergibt sich nachstehende Anzahl an Urnenplätzen:
- Ruhefeld 1 (hinterer Bereich)
L x B = 10 x 7 = 70 Plätze
- Ruhefeld 2 (Eingangsbereich)
L x B = 15 x 4 = 60 Plätze
- Total = 130 Plätze
… ergibt sich nachstehender Kostenfaktor je Urnenplatz:
- Neckarsteinach: Euro 45.000 / 200 = 225 Euro je Urnenplatz
- Neckarsteinach: Euro 41.000 / 200 = 205 Euro je Urnenplatz
- Darsberg: Euro 4.000 / 130 = ca. 31 Euro je Urnenplatz

Empfehlung OBR DA
Die hieraus abzuleitende Empfehlung des OBR DA an die verantwortlichen Gremien der Stadt Neckarsteinach lautet wie folgt:
1) Unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips schlägt vor / unterstütz der OBR DA entsprechenden Überlegungen, dass im Rahmen der im Jahre 2016 zu erarbeitenden Gebührensatzung Friedhöfe für die Ruhehaine Friedhof Neckarsteinach als auch Friedhof Darsberg in der Höhe sich unterscheidende Gebühren zum Ansatz kommen.
2) Der Ruhehain Darsberg wird dominiert durch drei vorhandene Bäume, die ortsläufig auch als Heilige Dreifaltigkeit bezeichnet werden. Um den Charakter einer Art Baumbestattung hervorzuheben schlägt der OBR DA zur sachlichen als auch monetären Abgrenzung den Arbeitstitel / die Bezeichnung Baumfeld zur Urnenbestattung Friedhof Darsberg vor.
3) Mit Blick auf die vorstehend angeführte Zielsetzung einer Erhöhung des Kosten-Deckungsgrades der Stadtteil Friedhöfe unterstütz der OBR DA entsprechende Überlegungen der Verwaltung, das Baumfeld Darsberg auch zur Bestattung nicht in Neckarsteinach ansässiger Personen zu öffnen.

Stellungnahme Ortsvorsteher Ralf Edelmann
Mit der Kommunalwahl am 6. März 2016 neigt sich die aktuelle Legislaturperiode ihrem Ende entgegen. An dieser Stelle einige Worte in eigener Sache. Aus Sicht des OBR DA ist es als positiv zu bewerten, wenn Anregungen aus den Stadtteilen seitens der Verwaltung der Stadt Neckarsteinach - und hoffentlich auch der politischen Gremien der Stadt Neckarsteinach - in so konstruktiver Weise aufgegriffen werden. Nicht zuletzt seit der gemeinsamen Sitzung der Stadtparlamente Neckarsteinach und Hirschhorn am 27. Oktober 2015 ist das Thema Interkommunale Zusammenarbeit in aller Munde. Ein langer und oftmals auch mühsamer Prozess steht allen Beteiligten hierbei bevor. Dies war auch in Darsberg im Zuge der Eingemeindung im Jahre 1971 nicht anders. Aber eine solche Vision - und ich benutze bewusst und nach m.E den zu Unrecht gescholtenen Begriff Vision – eine solche Vision kann gelingen. Die gemeinschaftliche Vorabklärung Baumfeld zur Urnenbestattung Friedhof Darsberg ist hierbei ein gelungenes Beispiel. In Anlehnung an Wilhelm von Humboldt obliegt es letztlich immer der Spezies Mensch, die dies in vertrauensvoller als auch wertschätzender Zusammenarbeit bewirken kann als auch muss.

Im Namen des OBR DA möchte ich mich daher bei der Verwaltung der Stadt Neckarsteinach für die konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen der Vorabklärung Baumfeld zur Urnenbestattung Friedhof Darsberg während der zurückliegenden Wochen und Monate herzlich bedanken. Allen voran Frau Gisela Kunz, Herr Roland Hagendorn, Herr Bürgermeister Herold Pfeifer, aber auch Herr Kurt Weber für die fachliche Unterstützung sowie Herr Andreas Ockert für die kompetente Begleitung hinsichtlich finanzieller Fragen seien hier stellvertretend genannt. Die Idee und die durch den OBR DA geleistete Vorarbeit war von Wert. Aber die Vision Baumfeld zur Urnenbestattung Friedhof Darsberg wurde erst durch den kreativen als auch fachkundigen Einsatz aller Beteiligter zu dem, was es ist und wie wir es heute gemeinsam vorstellen konnten. Auch hier gilt der Grundsatz der Synergie uneingeschränkt: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. Als kommunale Entscheidungsträger sind wir alle der Zukunft - und nur der Zukunft - verpflichtet. Rückblickend ist es nur von untergeordnetem Interesse, wer welche Anregung, welchen Beitrag oder welche Korrektur geleistet hat. Nur die Sache an sich zählt, wie auch immer sie definiert ist. Hoffen wir, dass auch die Stadtverordneten über alle Fraktionen hinweg unsere Einschätzung teilen und Ihre Zustimmung zu dem gemeinsam erarbeiteten Projekt Baumfeld zur Urnenbestattung Friedhof Darsberg erteilen.

 

Chronologischer Rückblick:
-    S. Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Stadt Neckarsteinach.

 

Termine:


- 31. Oktober 2015

Kunsthandwerkermarkt (14:00 Uhr; Bürgerhaus Zum Schwanen).

- 1. November 2015

Allerheiligenmarkt (10:00 Uhr; Kirchenstraße).

- 12. November 2015

Stadtverordnetenversammlung (19:00 Uhr; Rathaus).

- 15. November 2015

Zentrale Gedenkfeier anlässlich des Volkstrauertages 2015 (11:00 Uhr; Friedhof Neckarhausen). Die Abordnungen der Feuerwehren treffen sich um 10:30 Uhr beim Feuerwehrgerätehaus Neckarhausen.

- 28./29. November 2015

Weihnachtsmarkt Neckarsteinach
Programm: S. Ankündigung Mitteilungsblatt der Stadt Neckarsteinach

- 7. Dezember 2015

Letzte Stadtverordnetenversammlung 2015 (18:00 Uhr, Rathaus).
Im Anschluss Abschlussessen der Städtischen Gremien.

 

3.      Erledigungsliste

-  Ersatz Metzgerei Ohlhauser Wochenmarkt Neckarsteinach
(Junktim Darsberg / Grein)

► Erledigt *)

-  Einbindung OBR DA in Neukonzeption ÖPNV

► Monitoring

-  Neue Wegeführung Neckarsteig: Hinweis Darsberg /
Mannheimer Hütte

► Erledigt

-  Öffentliche Grünfläche KITA, Neuanlage

► Abklärung (OBR DA)

-  Aufstellung Sitzgruppe Sportplatz Darsberg

► Abklärung (OBR DA)

-  Neuanstrich Tor Friedhof Darsberg

► Offen (s. TOP 4)

*) In Anbetracht der aktuellen Gegebenheiten des Neckarsteinacher Wochenmarktes z.Z. kein Handlungsbedarf.

 

4.      Haushaltsmittel 2016

Für das Kalenderjahr 2016 werden seitens des OBR DA nachstehend aufgelistete Haushaltsmittel neu angemeldet:

-    Sportplatz Darsberg  -  Aufrüstung Stromentnahmekasten
Zur Vorgeschichte: Im Jahre 2014 wurde sowohl die Nutzung als auch Unterhaltung des Sportplatzes Darsberg durch Vergabe an einen Dritten neu geregelt (s. Überlassungsvertrag datiert vom 25. August 2014). Der OBR DA hat hierbei in Übereinstimmung mit dem Sportverein 1949 e.V. Darsberg auf das Recht einer exklusiven öffentlichen Nutzung verzichtet. Der Vorteil auf Seiten der Stadt Neckarsteinach hierbei ist neben einer extern erbrachten Grundsanierung der Wegfall der jährlichen Unterhaltungskosten als auch die Erwirtschaftung eines Überlassungsentgeltes p.a. in vertraglich vereinbarter Höhe. Als Ausgleich für Darsberg wurde u.a. eine Aufwertung des vor Ort befindlichen Stromentnahmekastens in Aussicht gestellt. Konkret handelt es sich hierbei um eine standardisierte Kombination aus Anschlüssen für Normal- und Starkstrom einschließlich einer entsprechenden Absicherung. Entsprechende Vorarbeiten seitens der Stadt Neckarsteinach wurden bereits im Jahre 2015 erbracht (FI-Schutzschalter, Leerrohr). Aus Budget technischen Gründen konnte die Maßnahme jedoch nicht in angedachter Weise abgeschlossen werden.

Aus den genannten Gründen bittet der OBR DA in Absprache mit dem Bauamt der Stadt Neckarsteinach im Haushalt für das Kalenderjahr 2016 zwecks Komplettierung einmalig entsprechende Mittel vorzuhalten. Ein diesbezügliches Angebot der Firma Rene Hinz Dienstleistungsservice liegt dem OBR DA vor und wird umgehend an das Bauamt der Stadt Neckarsteinach weitergeleitet.

-    Friedhof Darsberg  -  Neuanstrich Eingangstor
Nach der Umgestaltung des Abfallcontainers sowie der anstehenden Schaffung eines Baumfeldes zur Urnenbestattung steht, als eine der letzten Maßnahmen im Rahmen der konzertierten Aktion Friedhof Darsberg, der Neuanstrich des Eingangstores noch aus. Um eine Aufwertung der Anmutungsqualität des Friedhofes Darsberg in ganzheitlicher Weise zu gewährleisten, ist dies aus Sicht des OBR DA zwingend geboten.

Der OBR DA bittet daher, im Haushalt der Stadt Neckarsteinach für das Kalenderjahr 2016 hierfür entsprechende Mittel einzustellen.

-    Maßnahmen zur Straßenunterhaltung
Um sukzessive eine Verbesserung der örtlichen Straßenqualität zu gewährleisten, bittet der OBR DA im Rahmen des Haushaltes 2016 nachstehend aufgelistete Straßen bzw. Straßenbereiche zeitnah in die Prioritätenliste zur Straßenunterhaltung aufzunehmen:

Innerörtlich
Kapellenstraße, komplett

Feld- und Waldwege
Des Weiteren bittet der OBR DA um eine Erneuerung des Belages im Bereich der schadhaften Stellen des geteerten Teilstückes Rottfeldweg im Zuge einer der anstehenden Teeraktionen. Ein Großteil der schadhaften Stellen wurde bereits im Jahre 2015 erfolgreich ausgebessert. Einige wenige schadhafte Stellen stehen zur Nacharbeit jedoch noch aus. Sollte aus Gründen der Witterung es nicht möglich sein, die Maßnahme noch in diesem Jahr fachgerecht abzuschließen, bitten wir in Absprache mit dem Bauamt der Stadt Neckarsteinach für das Haushaltsjahr 2016 hierfür entsprechende Mittel vorzuhalten.

 

Hinsichtlich der in der Pipeline befindlichen Projekte und Maßnahmen bittet der OBR DA in Bezug auf den Haushalt 2016 um Fortschreibung bzw. erneute Ausweisung folgender Positionen:

-    Ruf-Taxi Verbindung Neckarsteinach  -  Darsberg / Grein
Die bestehende Ruf-Taxi Verbindung Neckarsteinach - Darsberg / Grein sichert die Anbindung der Stadtteile Darsberg und Grein an den ÖPNV. Hierbei handelt es sich aus Sicht des OBR DA um eine sozio-kulturelle Grundvoraussetzung, welche als begünstigender Standortfaktor auch in Zukunft erhalten bleiben muss.

In enger Abstimmung mit dem OBR Grein bitten wir die politisch Verantwortlichen, die zur Aufrechterhaltung der Ruf-Taxi Verbindung erforderlichen Mittel auch in Bezug auf die Haushaltsperiode 2016 unverändert fortzuschreiben.

-    Ausweis von Siedlungserweiterungsflächen
Eine anhaltende Nachfrage nach mittel- und langfristig zu bebauenden Flächen (junge Familien / Standortfaktor KITA) sowie die Nicht-Verfügbarkeit entsprechender Baulücken macht es nach Einschätzung des OBR DA erforderlich, auch in Darsberg Flächen für ein organisches, sozialverträgliches Wachstum vorzuhalten.

Der OBR DA bittet, im Zuge der Ausweisung zukünftiger Siedlungserweiterungsflächen auch die Erfordernisse des Stadtteils Darsberg in gebührendem Maße zu berücksichtigen. Eine Stellungnahme des OBR DA bezüglich der hierbei (abweichend vom aktuell gültigen Flächennutzungsplan) in Frage kommenden Flächen liegt dem Magistrat der Stadt Neckarsteinach mit Schreiben vom 13. November 2007 vor.

 

Einer Abstimmung aller Beschlussvorschläge in einem Durchgang wurde einstimmig (4 Ja-Stimmen) stattgegeben. Der OBR DA beantragt einstimmig (4 Ja-Stimmen) die Neuaufnahme bzw. Fortschreibung vorstehend genannter Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Haushaltes der Stadt Neckarsteinach für das Kalenderjahr 2016.

 

5.      Anfragen

Übertrag der 8. Bürgerfragestunde vom 30. Oktober 2015

-    Gerda Emmerich verweist auf den Tatbestand der zu geringen Ausleuchtung der im Bereich der Neckarsteinacher Straße wie auch an anderer Stelle neu installierten Straßenleuchten mit LED Technik. Bürgermeister Herold Pfeifer erwidert, dass der Sachverhalt der Verwaltung der Stadt Neckarsteinach bekannt sei. In Anbetracht der zu erzielenden Stromeinsparung und der damit verbundenen positiven ökologischen als auch monetären Effekte werde an der flächendeckenden Einführung der neuen Technik jedoch festgehalten.

-    Der Stellvertretende Ortsvorsteher Holger Ludwig berichtet über das nach wie vor bestehende Beschwerdepotenzial bzgl. des im Schulbusverkehr Neckarsteinach - Darsberg / Grein beauftragten Busunternehmens bzw. des zum Einsatz kommenden Fahrers. Er fragt an, ob seitens der Stadt Neckarsteinach die Möglichkeit besteht, bei dem betreffenden Busunternehmen entsprechend zu intervenieren. Bürgermeister Herold Pfeifer teilt mit, dass das Ordnungsamt der Stadt Neckarsteinach für entsprechende Beschwerden nicht zuständig ist und bittet die Eingaben direkt an das beim BRN für Subunternehmen bestehende Beschwerdemanagement zu richten. Eine diesbezügliche Kontaktadresse ist beim Ordnungsamt der Stadt Neckarsteinach auf Anfrage erhältlich.

 

Ortsvorsteher Ralf Edelmann beendete um 21:10 Uhr die Sitzung.

 

gez.

R a l f   E d e l m a n n
(Ortsvorsteher / Schriftführer)

 

Anlage
-  Teilnehmerliste OBR DA
-  Grobplanung Baumfeld zur Urnenbestattung Friedhof Darsberg